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Erste Hilfe bei Betriebsunfällen

Erste-Hilfe-Fortbildung für Betriebe

Sie sind betriebliche/r Ersthelfer/in? Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung liegt höchstens zwei Jahre zurück?

Dann besuchen Sie zum Erhalt Ihrer Betriebshelfer-Berechtigung das Erste-Hilfe-Training für betriebliche Ersthelfer.

Wir weisen darauf hin, dass der Teilnahmenachweis für die Erste-Hilfe-Fortbildung keine Gültigkeit für Führerscheinbewerber hat!

 

Erste-Hilfe-Schulung im Betrieb

Die Gründungsidee hinter dem ASB: Erste Hilfe an Arbeitsstätten. Heute gibt es in jedem größeren Betrieb ausgebildete Ersthelfer.

Foto: ASB/F. Zanettini

Ersthelfer im Betrieb arbeiten überwiegend in Großbetrieben, auf Baustellen und in Betrieben, in denen die Art, Schwere und die Anzahl der zu erwartenden Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Gerade für Betriebs-Ersthelfer ist es daher unabdingbar, in Sachen Erste Hilfe stets auf dem laufenden zu bleiben.

Mit unserem eintägigen Erste-Hilfe-Training alle zwei Jahre sind Sie, Ihre Kollegen und Ihr Arbeitgeber auf der sicheren Seite.

Inhalte:

  • grundlegende Anforderungen an den Ersthelfer
  • Notruf
  • stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Blutstillung, Wundversorgung
  • Schlaganfall, Herzinfarkt
  • Training verschiedener, komplexer Notfallsituationen

Voraussetzungen: Erste-Hilfe-Grundkurs für Betriebe absolviert (nicht älter als zwei Jahre)

Kosten: 50,00 € pro Person

„Der Betrag wird zu Kursbeginn durch den Ausbilder in bar erhoben. Bitte bringen Sie die Kursgebühren passend mit, wir können nicht wechseln.

Die Kursgebühren für die Ersthelfer im Betrieb werden von den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen übernommen. Sollten benötigte / angeforderte Unterlagen nicht vorliegen und von uns nachgefordert werden müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,00 € pro Teilnehmer.“

HINWEISE ZUR ABRECHNUNG MIT DEN BERUFSGENOSSENSCHAFTEN:

Teilnehmer, die Mitglied der BG NAHRUNG sind, müssen seit 01.01.2017 die Kostenübernahme vor Kurstermin online bei der BG Nahrung anfordern.       
https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe 
 

Teilnehmer, die Mitglied der BG Wohlfahrt und Gesundheit sind, müssen seit 01.11.2017 die Kostenübernahme vor Kurzstermin online bei der BG Wohlfahrt und Gesundheit anfordern.
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598

Teilnehmer, die Mitglied bei der UNFALLKASSE HESSEN sind, müssen die Kostenübernahme vor Kurstermin online bei der UKH anfordern.
https://www.ukh.de/unternehmen-und-beschaeftigte/ersthelfende-im-betrieb/erste-hilfe-lehrgaenge-fuer-betriebe  

Teilnehmer, die Mitglied der UNFALLVERSICHERUNG BUND UND BAHN sind, müssen die Kostenübernahme vor Kurstermin online bei der UVB anfordern.
https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/

Bei externen Kursen erheben wir eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 12,00 € pro Kurs. Anfallende Parkgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

Termine: hier

Hinweis: Sie haben sich zu einer unserer Erste-Hilfe-Ausbildungen verbindlich angemeldet, können den Termin aber trotzdem nicht wahrnehmen. Kein Problem. Bis 5 Tage vor Ausbildungsbeginn akzeptieren wir Ihre schriftliche Stornierung. Andernfalls müssen wir Ihnen leider die Kursgebühren in Rechnung stellen. 

141208-ASB-Herzdruckmassage-msoltau.jpg

Erste-Hilfe-Ausbildung

Bierstadter Str. 49
65189 Wiesbaden