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Kinderleicht Leben retten

Erste-Hilfe-Grundkurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Mehr als eine Millionen Unfälle ereignen sich jährlich an deutschen Schulen. Lehrkräfte sind verpflichtet, bei Schulunfällen oder Gefahren Erste Hilfe zu leisten bzw. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Unsere speziell auf den Schulalltag ausgerichteten Erste-Hilfe-Kurse bereiten Sie optimal darauf vor.

Erste Hilfe bei Kindernotfaellen

Für Lehrkräfte sind aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse unabdingbar

Foto: ASB/P. Nierhoff

Täglich kommt es zu Schulunfällen: eine Schülerin stürzt die Treppe herunter, ein Schüler zieht sich eine Verätzung im Chemieunterricht zu oder ein Schüler erleidet in der Pause beim Fangen eine Platzwunde.

In all diesen Fällen sind für Lehrer und Lehrerinnen aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse unabdingbar. Wir zeigen Ihnen genau, was im Notfall zu tun ist und wie Sie richtig helfen können. Und mit dem Besuch unseres Erste-Hilfe-Kurses sammeln Sie zudem Fortbildungspunkte (20 Punkte) nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLBG).

Übrigens: Um ein angemessenes Erste-Hilfe-System an hessischen Schulen sicher zu stellen, kooperieren das Hessische Kultusministerium und die Unfallkasse Hessen mit dem Ziel, an allen Schulen eine Ersthelferquote von 5% der Lehrkräfte zu erreichen. Bei Sportlehrern gilt jedoch eine Quote von 100%, da sich erfahrungsgemäß 50% aller Schulunfälle im Sportunterricht ereignen.

Inhalte:

  • Notruf
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Bewusstseins- und Atemstörungen
  • Blutstillung, Wundversorgung
  • Knochenbrüche
  • Schockvorbeugung / Schock
  • Vergiftungen, Verbrennungen, Verätzungen
  • Asthma, Schlaganfall, Herzinfarkt

Voraussetzungen: Mindestteilnehmerzahl 10 Personen

Umfang: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Kosten: werden von den jeweiligen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen getragen.

Informationen zur Abrechnung der Erste Hilfe Kurse für Kitas und Betreuungseinrichtungen über die Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrt und/oder die Unfallkasse Hessen bitte unter nachfolgendem Links einholen:

https://www.ukh.de/praevention/erste-hilfe-verfahren/neu-onlineverfahren-erste-hilfe/

https://www.ukh.de/fileadmin/ukh.de/Erste_Hilfe/Erste_Hilfe_PDF_2016_NEU/UKH_K13_Erste-Hilfe_in_Kindertageseinrichtungen__in_freier_Traegerschaft.pdf

https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Praevention/Erste-Hilfe/Erste-Hilfe-Kostenuebernahme_node.html

Bei fehlender Kostenübernahmeerklärung werden die Gebühren von den jeweiligen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen getragen. Bei externen Kursen erheben wir eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 10€ pro Kurs. Anfallende Parkgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
Sollten benötigte / angeforderte Unterlagen nicht vorliegen und von uns nachgefordert werden müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20 € pro Teilnehmer.

Termine: nach Vereinbarung

Bei vereinbarten Kursen sowie Schulungen, die wir direkt bei Ihnen vor Ort durchführen, ist die Mindestteilnehmerzahl (10 Personen) verbindlich. Wird diese unterschritten, kann der Kurs nur dann durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber die Teilnahmekosten für die fehlende(n) Person(en) übernimmt.

Hinweis: Sie haben sich zu einer unserer Erste-Hilfe-Ausbildungen verbindlich angemeldet, können den Termin aber trotzdem nicht wahrnehmen. Kein Problem. Bis 5 Tage vor Ausbildungsbeginn akzeptieren wir Ihre schriftliche Stornierung. Andernfalls müssen wir Ihnen leider die Kursgebühren in Rechnung stellen.
 

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Erste-Hilfe-Ausbildung

Bierstadter Str. 49
65189 Wiesbaden