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Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“ – VoP)

EU-Verordnung

Neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ab 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt in der gesamten EU eine neue regulatorische Vorgabe: Zahlungsdienstleister müssen bei SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) und SEPA-Überweisungen innerhalb der EU/EWR eine Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“ – VoP) durchführen.

Dabei wird der Empfängername mit der angegebenen IBAN abgeglichen. Stimmen die Angaben nicht überein, kann es zu Verzögerungen oder Rückweisungen kommen. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu verhindern.

Für alle Überweisungen an unsere Hausbank bitten wir Sie daher, ab sofort folgende Angaben zu verwenden:

🏦 Bank für Sozialwirtschaft AG
💶 IBAN: DE50 3702 0500 0007 6083 00
📄 Empfängername: Arbeiter-Samariter-Bund LV Hessen e.V.

Bitte prüfen Sie Ihre bestehenden Zahlungsvorlagen und Daueraufträge rechtzeitig.